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EU-Verordnung (2019/1148)

Informationen zur EU-Verordnung (2019/1148) 


Aufgrund der Neufassung der Verordnung über die Vermarktung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe (Verordnung EU 2019/1148), ist die Abgabe von Schwefelsäure/Batteriesäure ab dem 01.02.2021 an Endkunden verboten.

Davon betroffen ist auch der Verkauf separater Batteriesäurepackungen für trocken vorgeladene Batterien an Privatpersonen. Bereits befüllte Batterien dürfen wie bisher ohne Einschränkungen verkauft werden.  

Aus diesem Grund können über den Versandweg nur noch AGM-Batterien (Vlies-/Gel-Batterien) bestellt werden. Der Erwerb bereits befüllter Säurebatterien ist nur noch vor Ort möglich.